Was sieht der Gesetzgeber zu Versorgung vor

Der Gesetzgeber sieht bei der Versorgung von Menschen mit einem Ileostoma verschiedene Leistungen vor, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Dazu gehören unter anderem:

Die Kostenübernahme für die Stomaversorgung: Die Kosten für die notwendigen Hilfsmittel wie Stomabeutel, Platten, Hautschutzmittel oder Reinigungsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die Beratung und Schulung: Die Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine umfassende Beratung und Schulung, insbesondere zu den Themen Hygiene, Ernährung, Bewegung und Alltagsgestaltung.
Die Übernahme von Rehabilitationsmaßnahmen: Bei Bedarf können Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie oder psychologische Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Die Kostenübernahme für Folgeerkrankungen: Wenn aufgrund des Ileostomas Folgeerkrankungen auftreten, werden auch hier die notwendigen Behandlungen von der Krankenversicherung übernommen.
Zusätzlich gibt es in Deutschland verschiedene Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich speziell um die Belange von Menschen mit einem Ileostoma kümmern und Unterstützung und Beratung anbieten.