Der Gesetzgeber sieht bei der Versorgung von Menschen mit einem Ileostoma verschiedene Leistungen vor, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Dazu gehören unter anderem:
Die Kostenübernahme für die Stomaversorgung: Die Kosten für die notwendigen Hilfsmittel wie Stomabeutel, Platten, Hautschutzmittel oder Reinigungsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Die Beratung und Schulung: Die Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine umfassende Beratung und Schulung, insbesondere zu den Themen Hygiene, Ernährung, Bewegung und Alltagsgestaltung.
Die Übernahme von Rehabilitationsmaßnahmen: Bei Bedarf können Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie oder psychologische Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Die Kostenübernahme für Folgeerkrankungen: Wenn aufgrund des Ileostomas Folgeerkrankungen auftreten, werden auch hier die notwendigen Behandlungen von der Krankenversicherung übernommen.
Zusätzlich gibt es in Deutschland verschiedene Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich speziell um die Belange von Menschen mit einem Ileostoma kümmern und Unterstützung und Beratung anbieten.